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Luftdichtheit
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Weitergehende
Informationen zum Luftdichttest am Haus.
Welche
Wetterbedingungen müssen eingehalten werden?
Gebäude verhalten sich ähnlich wie ein Kamin. Bei entsprechenden Temperaturdifferenzen
zwischen Gebäudeinnen- und Außenseite sowie gegebener Gebäudehöhe stellt
sich eine natürliche Luftdruckdifferenz ein. Beim Kamin bewirkt diese
den gewünschten Kaminzug, beim Wohnhaus allerdings führt sie zu unerwünschten
Leckagevolumenströmen, die die Genauigkeit der Luftdichtheitsprüfung beeinflussen.
Die DIN EN 13829 legt daher folgende Ausschlusskriterien fest:
Temperaturdifferenz (K) x Gebäudehöhe (m) <= 500 mK
Windgeschwindigkeit <= 6 m/s (Windstärke 3)
Ab Windstärke 3 kann in Abhängigkeit von der Lage des zu messenden Gebäudes
der zusätzliche Messfehler infolge Windströmung bereits über 10% liegen!
Welche Messung für welchen Zweck?
Die DIN EN 13829 unterscheidet zwei Arten der Messung:
Verfahren A:
Auch Abnahmemessung genannt, ist eine Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand.
"Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit
entsprechen, in dem Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden." Die Messung
dient zum Nachweis der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (DIN 4108-7)
bzw. der EnEV 2002.
Wurde im Wärmeschutznachweis ein verringerter spezifischer Lüftungswärmebedarf
angesetzt, oder wird das Gebäude mit einer raumlufttechnischen Anlage
betrieben, handelt es sich um ein Niedrigenergie- oder Passivhaus, so
ist für den Bauherren der Nachweis der Luftdichtheit gemäß Verfahren A
zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Teilnahme an Förderprogrammen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder des Ministeriums für Wirtschaft
- stets ist ein Zertifikat vorzulegen, welches die Einhaltung der vorgeschriebenen
Grenzwerte belegt.
Verfahren B:
Prüfung
der Gebäudehülle - dient z.B. zur Qualitätssicherung während der Bauphase
(hilft dem Handwerker dabei seine fachgerechte Arbeit zu dokumentieren).
Da das Verfahren A erst nach der Fertigstellung des Gebäudes ausgeführt
werden kann ist es sinnvoll bereits nach dem Einbau der Luftdichtheitsebene
z.B. der Dampfbremse im Dachgeschoss eine Qualitätskontrolle vorzunehmen.
In diesem Stadium sind Nachbesserungen noch einfach und kostengünstig
auszuführen. Zum Zeitpunkt der Messung noch vorhandene Öffnungen werden
hierfür provisorisch verschlossen.
Welche Gebäudeteile werden gemessen?
Die DIN EN 13829 lautet: "Sollen die Anforderungen der Luftdichtheit
überprüft werden, umfasst die Messung alle absichtlich beheizten, gekühlten
oder mechanisch belüfteten Räume."
Der Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen e.V. erörtert in seinem
Beiblatt zur o.g. DIN-Norm: "Sofern die thermische und die luftdichte
Gebäudehülle übereinstimmen (d.h. im gleiche Bauteil liegen), sind außerdem
alle Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle absichtlich beheizt.
Dabei ist es unerheblich ob ein Raum direkt, z.B. durch einen Heizkörper,
oder indirekt, d.h. durch Luftverbund oder Wärmeleitung von anderen Räumen
beheizt wird."
Liegt z.B. die Dämmung und die Luftdichtheitsebene (Dampfbremse) gemeinsam
in der Dachfläche über dem Spitzboden, so wird dessen Raumvolumen, obwohl
er lediglich als unbeheizter Speicherraum dient, in der Bestimmung des
beheizten Gebäudevolumens voll berücksichtigt. Demzufolge muss auch die
Bodenluke während der Messung geöffnet bleiben.
Das beheizte Raumvolumen lässt sich am genausten mittels Aufmaß vor Ort
bestimmen. Hierbei werden Konstellationen wie im obigen Beispiel schnell
erkannt und können in der Auswertung berücksichtigt werden.
Flächen können auch aus Plänen ermittelt werden. Dabei ist zu beachten,
dass Flächenangaben auf Grundrissen in der Regel sogenannte Wohnflächen
sind, die bereits Abschläge aufgrund eingeschränkter Nutzung z.B. unter
Dachschrägen erfahren haben. Für die Luftdichtheitsmessung wird die beheizte
Nettogrundfläche (tatsächliche Fläche) benötigt, die multipliziert mit
der mittleren Raumhöhe das beheizte Raumvolumen ergibt.
Eine weitere Datenquelle stellt bei Neubauten der Wärmeschutznachweis
dar. Das darin aufgeführte beheizte Gebäudevolumen sollte allerdings immer
auf Plausibilität überprüft werden, denn Änderungen bei der Bauausführung
werden in der Regel nicht nachträglich in den Wärmeschutznachweis eingepflegt.
Die ungenauste Methode der Volumenermittlung ist die Zuhilfenahme des
umbauten Raums (Bruttorauminhalt), der mit einem Reduktionsfaktor (z.B.
0,75) beaufschlagt wird. Bei dieser Vorgehensweise muss allerdings die
zu ermittelnde Größe (i.d.R. der n50-Wert) um mindestens 30% unter dem
einzuhaltenden Grenzwert liegen!
Checkliste für Abnahmemessungen (Verfahren A)
|
Bauteil
/ Öffnung / Einbau etc.
|
Bemerkung
|
| Außentüren
Tür |
zu,
evtl. abschließen |
| Innentüren
Tür |
auf,
evtl. sichern |
| Schranktüren |
keine
Maßnahme |
| Bodenluke
zum unbeheizten Spitzboden |
Tür
zu |
| Kellertür
zum unbeheizten Keller / Kellertreppenabgang |
Tür
auf, wenn Räume dahinter beheizt sonst Tür zu |
| Offener
Kamin |
außer
Betrieb, Asche raus, Zuluft schließen |
| Kachelofen
/ Beistellherd |
außer
Betrieb, Asche raus, Zuluft schließen |
| Raumluftabhängige
Feuerstätten |
außer
Betrieb setzen, keine Maßnahmen |
| Raumluftunabhängige
Feuerstätten |
außer
Betrieb setzen, keine Maßnahmen |
| Klappen
/ Türen / Luken |
Tür
zu, evtl. abschließen |
| Schlüssellöcher |
keine
Maßnahmen |
| Kanalentlüftungsventile
im beheizten Gebäudebereich |
abdichten |
| Dunstabzugshaube |
außer
Betrieb setzen, keine Maßnahmen |
| Erdwärmetauscher
(Zuluft Lüftungsanlage) |
abdichten
|
| Spaltlüftungsbeschläge
an Fenstern |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Zuluftelemente
(mech. Abluftanlage) |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Briefkastenklappe
/ -schlitze |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Katzenklappe |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Öffnung
Zuluft im Heizungskeller / Öllager |
keine
Maßnahmen |
| Wäschetrockner
im beheizten Gebäudeteil |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Wäscheschacht
zum unbeheizten |
Gebäudeteil
schließen, kein Maßnahmen |
| Zentrale
Staubsaugeranlage |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Rollladengurtdurchführungen |
keine
Maßnahmen |
| Deckel
von Schächten mit Pumpen |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Luken
/ Klappen zu Abseiten im DG |
schließen,
kein Maßnahmen |
| Fehlender
Fenstergriff |
abdichten,
Vermerk im Protokoll |
| Leerrohre
zu unbeheizten Gebäudebereichen |
keine
Maßnahmen |
| Im
beheizten Gebäudeteil angeordnete Hinterlüftungsöffnungen von Schornsteinen |
keine
Maßnahmen |
| Abgehängte
Decken |
keine
Maßnahmen |
| Fenster
in unbeheizten Räumen |
schließen
|
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